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Seit 2017 waren CBD-Produkte, wie Hash, Öl, Liquid und auch Blüten auf dem Markt frei verkäuflich, da sie nicht unter das BtMG fielen. Grund dafür war, dass die Produkte aus zertifiziertem EU-Nutzhanf-Sorten entstammen mussten und dabei einen THC-Gehalt von unter 0,2 % aufzuweisen hatten. Bisher galt der Beschluss, CBD-Produkte wie Hash als Nahrungsergänzungsmittel zu führen. Dabei durfte kein Heil- oder Nutzversprechen im medizinischen Bereich deklariert werden. Damit war sowohl der Verkauf als auch das Besitzen und Konsumieren bisher erlaubt.

Legal oder nicht – Was ändert sich an 2021?

Konnten bis dato jegliche Formen von CBD – wenn sie unter die bereits besagten Regeln fielen – legal erworben werden, treten nun folgende Änderungen ein:

Legal sind alle Produkte, bei denen CBD in verarbeiteteter Form vorliegt. Dazu zählen CBD Öl, Cremes und Liquid.
Nicht legal sind hingegen CBD-Produkte wie Hash, Blüten, Zigaretten und Tee. In diesem Fall liegt das Cannabis in nicht verarbeiteter Form vor.

Dabei ist anzumerken, dass CBD-Produkte wie Hash und Co. nicht als illegal deklariert wurden. Denn auch bei diesen naturbelassenen Formen entstammt der Rohstoff entsprechend zertifiziertem Anbau, bei dem der THC-Gehalt von 0,2 % nicht überstiegen wird. Somit unterliegen sie nicht dem BtMG, was zu einer Grauzone führt.

Warum diese Spaltung bei den Produkten?

2021 wurde beschlossen, dass CBD nicht nur aus zertifiziertem EU-Nutzhanf gewonnen werden darf, sondern auch, dass es in verarbeiteter Form vorliegen muss. Dies bedeutet: Jegliche Konsumformen, die nur extrahierte CBD-Kristalle in gelöster Form enthalten, sind eindeutig legal auf dem deutschen Markt zu beziehen.

Genau diese Regelung bewirkt, dass CBD-Produkte wie Hash, in reiner und natürlicher Form, ebenso wie Blüten und Gras als illegal bezeichnet werden müssen. Dennoch sei erwähnt, dass auch hier kein Fall besteht, der unter das BtMG fällt, sofern der vorgeschriebene THC-Gehalt nicht überschritten wird und es sich um EU-Nutzhanf handelt.

Händler in der Zwickmühle und das Urteil des BGH

Durch diese Neuerung, in dem CBD-Produkte wie Hash und Blüten illegal wurden, sahen sich viele Stores, die sich auf den Vertrieb der naturbelassenen Produkte aus zertifiziertem Anbau spezialisiert hatten, in existentieller Gefahr.

Dank des Urteils des BGH vom 24.03.2021 konnten die Shop-Betreiber jedoch aufatmen. Denn in diesem Urteil wurde beschlossen, dass CBD-Blüten und Co. „…unter Ausschluss von angenommenen Missbrauchspotentialen an Endverbraucher legal verkauft werden dürfen.“ (AZ. 6StR 240/20)

Was bedeutet dieses Urteil genau?

Dank diesem Urteil, ist der Vertrieb jeglicher CBD-Produkte nicht als illegal zu werten und darf – in entsprechenden Shops, weiterhin erfolgen. Durch entsprechende Abgabe-Mengen im Handel können so auch CBD-Produkte wie Hash weiterhin erworben werden.

Dabei wurde deutlich gemacht, dass der Missbrauch der Produkte zu Rauschzwecken aus wirtschaftlicher Erwägung unsinnig sei. Denn bei einem THC-Gehalt von unter 0,2 % wären utopische Mengen – mit verbundenen Kosten – nötig, um den Endkonsumenten zu berauschen.

Die große Verwirrung um die CBD-Produkte – womit fahren Nutzer am besten?

CBD wird als natürliches Produkt gegen Schmerzen und zur Entspannung oder als Hilfe bei Schlafproblemen immer beliebter. Doch die Neuerungen des Jahres 2021 dürften viele Anwender abschrecken. Denn die Legalität war es, die CBD-Produkte wie Hash und Co. interessant und ungefährlich zu erwerben machte.

Wer auf der absolut sicheren Seite sein möchte, der greift daher am besten zu den oben erwähnten Produkten zurück, in denen CBD in kristallener Form vorliegt. Denn diese verarbeiteten CBD-Formen sind eindeutig legal und entsprechend online oder im Handel zu beziehen.

Wer also CBD in Form von Öl, Cremes oder Liquid nutzt ist und bleibt auf der absolut sicheren Seite.

Für all jene die auf absolute Natürlichkeit wertlegen und gern bei Cannabis aus Nutzhanf in Form der CBD-Produkte wie Hash, Blüten und Gras bleiben möchten: Auch hier gibt es Entwarnung seitens des BGH-Urteils.
Diese Produkte dürfen weiterhin in entsprechenden Shops vertrieben und auch bezogen werden.
Hierbei lohnt es sich jedoch, auf die Hinweise der jeweiligen Verkäufer zu achten. Denn die Produkte unterscheiden sich in Aussehen und Geruch nicht von der illegalen THC-Variante. Oftmals wird daher empfohlen, die Behälter bis zuhause verschlossen zu halten und im öffentlichen Raum den Kassenbon mit entsprechendem Hinweis, dass es sich um ein reines CBD-Produkt handelt, mitzuführen.

Zusätzlich sollte der Erwerb in zertifizierten Stores erfolgen – denn diese können durch entsprechende Analysen nachweisen, dass der vorgeschriebene Gehalt von höchstens 0,2 % THC nicht überschritten wird und können zusätzliche Aussagen dazu geben, wieviel CBD ihre Produkte enthalten.

Die Rechtslage für CBD im Überblick

Um die geltenden Regelungen gegenüber CBD-Produkten noch einmal auf den Punkt zu bringen, hier eine Zusammenfassung über die gesetzlichen Regeln:

  1. Cannabidiol (CBD) wird aus zertifiziertem EU-Nutzhanf hergestellt.
  2. Es dürfen keinerlei Heilversprechen oder ein medizinischer Nutzen auf den Produkten angegeben werden.
  3. Der THC-Gehalt der Produkte muss einem Wert von unter 0,2 Prozent entsprechen
  4. CBD-Produkte in verarbeiteter Form – wie Öl, Cremes, Liquid – sind legal zu beziehen
  5. Natürliche Produkte wie Blüten und Co. unterlagen einer Grauzone, wurden durch den Beschluss des BGH zum Vertrieb und Konsum freigegeben, wenn entsprechende Auflagen der Hersteller eingehalten werden.
    Diese sind:
  6. Abgabe in üblichen Mengen
  7. THC-Gehalt unter 0,2 %
  8. regelmäßige Analysen zu ihren Produkten

Die Zukunft von Cannabis – Wird die Legalitätsfrage bald endgültig geklärt?

Wie nun eindeutig beleuchtet, sind CBD-Produkte wie Hash, Öl, Blüten, Liquids, Cremes und Co. legal. Hauptgrund dafür ist, dass die Produkte keinerlei psycho-aktive Wirkung aufweisen und damit nicht unter das BtMG fallen. Sie werden als Nahrungsergänzungsmittel ohne Heil- und med. Nutzversprechen geführt und können so entsprechend erworben werden.

Seit Jahren wird jedoch in zahlreichen Ländern diskutiert, ob auch die psycho-aktive Variante, vor allem in Form von Marihuana, legalisiert werden sollte. Bis dato ist in Deutschland nur der medizinische Einsatz mit entsprechendem Rezept legal. Denn die gesundheitsfördernde Wirkung, Schmerzlinderung und Appetitsteigerung, die bei sehr kranken Patienten zur deutlichen Verbesserung des Allgemeinzustands beiträgt, ist längst bekannt und wird entsprechend medizinisch genutzt.

Dennoch ist die psycho-aktive Variante mit der Problematik der Abhängigkeit und Nebenwirkungen behaftet.
Durch CBD und die zahlreichen Diskussionen darum, wurde die Diskussion um Hanf in all seinen Formen und Wirkspektren erneut angefacht, sodass zukünftig durchaus die Gesetzlage angepasst werden könnte. Wann und wie das sein wird, bleibt dabei jedoch fraglich.

Bis dahin kann sich scheinbar entspannt zurückgelehnt werden, wenn es um den Konsum und Erwerb von CBD geht.

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