Ein Hanf- und Headshops neben dem anderen in Österreich. Man könnte sagen, dass der Markt boomt. Was ist aber der Grund für diesen Anstieg?
Das Suchtmittelgesetz in Österreich
Das Suchtmittelgesetz in Österreich soll den Umgang und Missbrauch von Psychotropen Stoffen verhindern und die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Laut dem Suchtmittelgesetz sind folgende Dinge bezüglich Cannabis und Cannabis-Produkten verboten:
- der Anbau zwecks Suchtmittelgewinnung
- der Erwerb
- die Verarbeitung
- der Besitz
- der Verkauf
- das Weitergeben
- die Ein-, Aus- und Durchfuhr
Allerdings gibt es in Österreich wie auch in Deutschland Einzelgenehmigungen beziehungsweise Sonderlizenzen für Gewerbetreibende in der Produktion (Hanffasern) oder für wissenschaftliche Institut, Apotheken und für einige mehr.
Die Gesetzeslage ist stellenweise sehr schwammig und lässt Spielraum für Interpretationen. So zum Beispiel ist der Anbau nur dann strafbar, wenn dies zur Gewinnung von Sucht- und Rauschmitteln erfolgt ist. Im Prinzip können sich Österreicher demnach Hanfpflanzen in die Wohnung stellen, sie dürfen aber die Blüten nicht ernten und trocknen.
Findige Unternehmer (Hanfshops) verkaufen Hanf-Stecklinge deshalb als „Raumluftverbesserer“. Der jeweilige THC-Gehalt wird nicht genannt, weil das ein Hinweis darstellt zu Rausch- und Betäubungsmittel. Diese Seite geht nochmal detaillierter darauf ein.
Wegen Rechtslücke zum Hanfboom
Man kann demnach sagen, dass der Hanfboom in Österreich durch eine Rechtslücke oder einer schwammigen Gesetzeslage entstanden ist. Das betrifft nicht nur den Einzelhandel – auch der Online-Handel mit Samen und Stecklingen boomt. Einzig: Sie dürfen keine psychoaktiven Wirkstoffe wie eben THC enthalten.
THC ist in Österreich grundsätzlich auch verboten. Die Strafen für den Besitz oder Verkauf sind wie in Deutschland auch stellenweise sehr drastisch. Kleindelikte (Besitz für den Eigenkonsum) werden vom Staat teilweise gar nicht strafverfolgt.
Grenzmengenverordnung für Cannabis
Wie hart man bei einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz bestraft wird, hängt auch von der Grenzmengenverordnung ab. Diese besagt: Das Reingeholt von THC darf 20 Gramm nicht überschreiten. Bei einem durchschnittlichen THC Wirkstoffgehalt von 10% entspricht das einer Menge von 200 Gramm Blüten. Was darunter liegt gilt somit als Eigenbedarf und wird wahrscheinlich straffrei bleiben.
Dies ist keine bewusste oder gewollte Rechtsberatung. Im Fall der Fälle sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt dazu befragen.
2 replies on “Ist Cannabis in Österreich legal?”
Interessant, dass es auch in Österreich Sonderlizenzen im Bezug auf Hanf gibt. Mein Bruder will gerade ein paar Hanfstecklinge kaufen und anbauen. Deswegen informiere ich mich hier zur rechtlichen Lange.
Gut zu wissen, dass man in Österreich, so wie in Deutschland, Sonderlizenzen und Einzelgenehmigungen für die Produktion von Hanf braucht. Ich bin neu in Österreich und kenne mich noch nicht so gut mit dem System und Regelungen. Interessanter Beitrag auf jeden Fall, sehr informativ, danke!